Reiseformalitäten
Alle Angaben ohne Gewähr und gültig nur für
Personen, die Israel aus touristischem Interesse besuchen. Wollen Sie eine Arbeit
annehmen, studieren oder sich permanent niederlassen, so müssen Sie noch vor der Einreise
bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels das entsprechende Visum
beantragen.
Aktuelle Informationen
erhalten Sie bei israelischen Konsulaten bzw. der Botschaft.
Reisepaß
Touristen müssen im Besitz eines für Israel
gültigen Reisepasses sein. Staatenlose Personen benötigen ein gültiges Reisedokument
mit Wiedereinreisegenehmigung des ausstellenden Staates.
Einreisevisum
Generell wird ein Einreisevisum verlangt, Ausnahmen
entnehmen Sie bitte der Liste. Dieses Visum berechtigt zu einem dreimonatigen Aufenthalt,
vom Tag der Einreise an gerechnet. Bürger der U.S.A benötigen kein Visum, dafür aber
einen gültigen U.S. Reisepaß.
Staatsangehörige der im folgenden aufgeführten
Staaten brauchen ebenfalls kein Transit- oder Besuchervisum für die Einreise nach Israel:
Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik,
Ecuador, El Salvador, Fidschi, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Guatemala, Haiti, Holland, Hong Kong, Island, Jamaica, Japan, Kolumbien, Liechtenstein,
Luxemburg, Malediven, Mauritius, Mexiko, Niederländische Antillen, Norwegen, Österreich,
Paraguay, Philippinen, Schweden, Schweiz, Surinam, Swaziland, Trinidad und Tobago.
Staatsangehörige der folgenden Staaten erhalten
bei der Einreise nach Israel kostenlos ein Visum: Argentinien, Australien, Brasilien,
Chile, Kanada, Zentralafrikanische Republik, sowie Italien, Neuseeland, San Marino,
Spanien, Südafrika, und Uruguay. Dies gilt auch für die Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie nach dem 1.1.1928 geboren wurden. Staatsangehörige der Irischen Republik (Eire) erhalten bei der Einreise ebenfalls ein
Visum, müssen aber die entsprechende Gebühr entrichten.
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten
ein Visum gebührenfrei, müssen es jedoch vor der Abreise aus dem Heimatland bei einer
diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels beantragen: Zypern, Bundesrepublick
Deutschland, sofern sie vor dem 1.1.1928 geboren wurden (für eine unbegrenzte Zahl von
Einreisen während der Gültigkeitsdauer des Reisepasses), sowie alle Staaten des ehem.
Jugoslawien.
Staatsangehörige von nicht aufgeführten Ländern
müssen bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels ein Visum
beantragen und die entsprechenden Gebühren entrichten.
Transitvisum
Ein Transitvisurn berechtigt zu einem fünftägigen
Aufenthalt, es kann bei jeder diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels
beantragt werden. Nach Anskunft kann das Transitvisum bei jeder Zweigstelle des
Innenministeriums um weitere zehn Tage verlängert werden.
Tagesvisum
Sollten Sie Israel während einer Kreuzfahrt
besuchen, erhalten Sie ein Tagesvisum, das es Ihnen erlaubt, solange im Land zu bleiben,
wie Ihr Schiff im Hafen liegt. Sie brauchen dann kein Besuchervisum mehr zu beantragen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Besucher, die länger als drei Monate im Land
bleiben möchten, müssen eine Verlängerung beantragen. Dies gilt ebenso für
Staatsangehörige der Länder, die kein Einreisevisum benötigen. Den erforderlichen
Stempel in Ihren Reisepass erhalten Sie bei jeder Zweigstelle des Innenministeriums.
Die Hauptbüros befinden sich in:
- Jerusalem - Generali Building - Rehov Shlomzion
Hamalka
Tel. (02) 228211
- Tel Aviv - Shalom Meyer Tower - Visa Department
9 Rehov ahad Haam - Tel. (03) 651941, 657758
- Haifa - Government Building (gegenüber
Municipality)
11 Hassan Shukri - Tel. (04) 667781
Visagebühren
Ein individuelles Besucher- oder Transitvisum für
alle Personen, die nicht von der Zahlung befreit sind, kostet 3 Dollar. Die Gebühr für
das Verlängern eines BesucherTransit- oder zeitlich begrenzten Residenzvisums beträgt 3
Dollar pro Jahr für Staatsangehörige aller Länder außer Belgien, Holland und
Luxemburg, die von der Gebühr befreit sind.
Ein- und Ausreiseformalitäten Formular
AL-17
Alle Besucher Israels, auch Diplomaten, müssen bei
der Einreise das Formular AL- 17 ausfüllen. Besucher, die von Israel aus eine Weiterreise
in ein arabisches Land (mit Ausnahme Ägyptens und inzw. auch Jordaniens) planen, sollten
den Zollbeamten bitten, bei der Einreise nach Israel anstatt des Reisepasses das Formular
AL- 17 zu stempeln.
Ausreisegebühren
Besucher, die Israel vom Ben-Gurion International
Airport in Lod aus verlassen, müssen eine Flughafengebühr bezahlen. Diese Gebühr wird
häufig erhöht, beträgt jedoch stets etwa den Gegenwert von 10 Dollar. Reisende nach Ägypten zahlen eine Gebühr im Gegenwert von 8 Dollar. Für Reisende, die
Israel von den Flughäfen in Jerusalem oder Elat verlassen, beträgt die Gebühr etwa 5.50
Dollar. Besucher, die über den Grenzübergang Nizanah nach Ägypten reisen, zahlen etwa 2 Dollar.
Die Steuer ist bei der Zweigstelle der Bank Leumi am Grenzübergang zu entrichten.
Reisende, die über Rafiah das Land verlassen, zahlen etwa 8 Dollar, diese Gebühr kann
bei jeder Zweigstelle der Bank Hapoalim auf das Konto 566-05-39710 der Israel Airport
Authority eingezahlt werden. Diese Ausreisegebühren werden von allen Personen erhoben, die Israel über die genannten
Ausreisestellen verlassen, mit Ausnahme von Kindern unter zwei Jahren.
Weitere Auskünfte erteilt: The Ministry of the Interior
Immigration and Registration Department 24 Rehov Hillel - Jerusalem - Tel. (02) 226261
Gesundheit
Es gibt keine Impfvorschriften für Reisende nach
Israel, es sei denn, Sie kommen aus Seuchengebieten. Touristen, die sich bereits in Israel
befinden und sich gegen Cholera und Gelbfieber impfen lassen möchten, können dies bei
jeder Bezirks- oder Unterbezirkstelle des Gesundheitsministeriums tun.
Stand 2004
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